Blindes Recht?

Gedanken zur Woche
Blindes Recht?
Wie echter Mut zum Protest aussieht, zeigt die Opposition in der Türkei
28.07.2017 - 06:35
28.07.2017
Pfarrerin Silke Niemeyer

Justitia ist blind. Das ist gut. Denn dann kommt sie gar nicht auf die Idee für einige ein Auge zuzudrücken und andere besonders ins Visier zu nehmen. Das ist gerechte Justiz in einem Rechtsstaat: die Gesetze anwenden ohne Ansehen der Person, ohne Schielen auf Interessen.

 

Darum hat MBerger3, so nennt er oder sie sich im Diskussionsforum, recht: „Wenn Pfarrer Gesetze brechen, dann sind sie genau so zu behandeln wie jeder andere Verbrecher auch. Da darf es keinen Bonus geben.“ (1) MBerger3 findet es deshalb gerecht, dass in Bayern vermehrt Strafverfahren gegen Pfarrerinnen und Pfarrer eingeleitet werden. Die polizeilichen Schreiben an die Beschuldigten beginnen so: „Ihnen wird vorgeworfen, folgende Straftat begangen zu haben: Illegaler Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel“. (2) Eifrig überziehen bayerische Staatsanwaltschaften Geistliche mit dem Strafrecht, wenn ihre Gemeinden Kirchenasyl gewähren. Die Verfahren werden in der Regel wegen Geringfügigkeit eingestellt. Iustitia lässt ihr Schwert nur kurz in der Sonne aufblitzen und steckt es dann wieder in die Scheide. Allerdings mit dem Hinweis, dass sie im Wiederholungsfall zuschlägt.

 

Gewiss, Kirchenasyl ist kein kirchliches Sonderrecht. Man könnte Kirchenasyl als „geregelten Rechtsbruch“ bezeichnen, denn es hat nach langen Gesprächen zwischen Staat und Kirche feste Regeln.

 

Justitia unterlaufen Fehler, weil das europäische Asylrecht, genannt Dublin III, seine Fallen hat. Dublin III bestimmt, dass der Flüchtling in dem Land seinen Asylantrag stellen muss, in das er zuerst seinen Fuß gesetzt hat. Pech für die Außenstaaten der EU. Und weil die das nicht gut finden, kommt es vor, dass sie Flüchtlinge nicht mit Teddybären willkommen heißen, sondern mit beißenden Schäferhunden. So berichtete es mir ein Flüchtling über Litauen und zeigte seine Bisswunden. In solch einem Fall von Menschenrechtsverletzungen kann es sein, dass eine Kirchengemeinde den Flüchtling aufnimmt, damit Deutschland sein Asylverfahren übernimmt statt ihn zurück nach Litauen abzuschieben. Letztlich ist es also das Vertrauen in die rechtsstaatliche Justiz hierzulande, die zum Kirchenasyl motiviert.

 

Vorgestern beschäftigte sich der Europäische Gerichtshof mit den Fallen von Dublin III. Österreich und Slowenien wollten blind den Buchstaben der Verordnung folgen, um die Last und Verantwortung der Asylverfahren bei den EU-Außenstaaten wie Griechenland oder Kroatien zu belassen. EU-Generalanwältin Eleanor Sharpston hielt dagegen, dass die Außenstaaten nicht erst überfüllt werden dürften, bevor andere europäische Staaten für die Flüchtlingsverfahren zuständig werden. Sie sieht im europäischen Asylrecht angesichts solcher Ausnahmesituationen wie im Sommer 2015 kein Recht auf verantwortungsblindes Zuständigkeitsgeschiebe. Das Gericht folgte ihr nicht. Es wird weitergehen: das Geschiebe von Verantwortung und mit ihm das Geschiebe von Menschen. Es ist nur dann verboten, so das Gericht, wenn diese Menschen in Gefahr kommen „eine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung zu erleiden“. Und: Erlaubt ist die freiwillige Bereitschaft eines Landes zur Solidarität.

 

 

Kirchengemeinden wagen in Einzelfällen den Rechtsbruch Kirchenasyl für Flüchtlinge, wenn ihre Rechte von Justitia übersehen werden. Das passiert der blinden Göttin nämlich bisweilen. Das weiß der Staat. Das Wissen um seine Fehlbarkeit macht ihn ja gerade zum Rechtsstaat. Justitia ist blind. Jesus hat Blinde geheilt. Das erzählt die Bibel, das glauben Christen. Deshalb schauen sie genau hin, konkret und persönlich. Deshalb gewähren Kirchengemeinden Kirchenasyl. In den meisten Fällen ändert dieses Hinschauen auch Justitias Urteile. Kirchenasyl ist kein rechtfreier Raum, sondern ein Freiraum des Rechts. Ein Freiraum durch Zeitaufschub, in dem rechtliche Fehler geheilt werden können. Kirchenasyl ist Asyl für die Gerechtigkeit des Rechts.

 

 

Wenn Sie mit mir über diesen Freiraum sprechen wollen, dann können Sie mich bis 8 Uhr erreichen unter: 030 - 325 321 344. Oder diskutieren Sie mit, auf Facebook unter ‚deutschlandradio.evangelisch‘.

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28.07.2017
Pfarrerin Silke Niemeyer