Todesstrafe in den USA

Gedanken zur Woche
Todesstrafe in den USA
21.04.2017 - 06:35
20.04.2017
Pastor Matthias Viertel

„Du sollst nicht töten!“ Die Aussage des 5. Gebots aus dem Alten Testament ist eindeutig, auf jeden Fall, wenn wir es auf Menschen beziehen. Martin Luther fügt deshalb vorsichtshalber noch eine Erklärung hinzu, die das Anliegen deutlich machen soll: „Wir sollen“ so sagt der Reformator, „Gott fürchten und lieben, dass wir unserm Nächsten an seinem Leibe keinen Schaden noch Leid tun, sondern ihm helfen und beistehen in allen Nöten.“

 

Wenn dieses Grundgebot so klar und deutlich ist, warum gibt es trotzdem auch in westlichen Ländern noch immer die Todesstrafe als Form der Rechtsprechung? Obwohl sie doch eindeutig gegen ein Fundament der christlichen Ethik verstößt?

 

In den USA sollen in der kommenden Woche acht Häftlinge hingerichtet werden. Sogar als Eilverfahren ist diese Maßnahme angekündigt worden, und das hat einen einfachen Grund: Die Haltbarkeit des Medikaments, das mit der tödlichen Spritze verabreicht wird, ist abgelaufen. Einem stockt der Atem bei dieser Nachricht, weil die Erklärung so banal klingt, und deshalb so zynisch wirkt: umgehende Todesstrafe weil das Haltbarkeitsdatum nicht überschritten werden darf!

 

Aber tatsächlich ist der Hintergrund komplizierter: Die Pharmakonzerne weigern sich nämlich schon seit langem, die tödlichen Mittel für die Hinrichtungen zu liefern. Die EU hat sogar ein Ausfuhrverbot erlassen. Deshalb gehen der amerikanischen Justiz nun die Spritzen aus. Außerdem finden sich keine Ärzte mehr, die bereit sind, die tödliche Dosis zu verabreichen. Das ist kein Wunder, denn das widerspricht eindeutig dem Eid des Hippokrates, der in den USA noch immer zur Promotion der Ärzte verlesen wird und als ethische Verpflichtung gilt.

 

Wie kann es überhaupt sein, dass in einem Land, in dem christliche Werte doch hochgehalten werden, sich nach wie vor so viele Befürworter der Todesstrafe finden lassen, und immerhin 31 von insgesamt 50 Bundesstaaten diese tödliche Justiz ausüben? Das ist mehr als die Hälfte!

 

Neben der allgemeinen Empörung, die durch die Nachricht ausgelöst wurde, zeigt der aktuelle Fall ganz deutlich, warum die Todesstrafe grundsätzlich für einen Rechtsstaat niemals vertretbar ist. Denn stets scheitert man an der Frage, wer das Urteil ausführen soll? Irgendjemand muss schließlich das Urteil vollstrecken, und wird damit zum Handlanger, der einem anderen Menschen den Tod bringt. Und genau das darf von keinem Menschen verlangt werden, nicht einmal dann, wenn es sich um das Urteil gegen einen Schwerverbrecher handelt.

 

Von keinem Pharmaunternehmen darf erwartet werden, dass es tödliche Spritzen liefert, kein Arzt darf gegen sein Versprechen, dem Leben zu dienen und Menschen zu helfen, dazu genötigt werden, den Tod zu überbringen. Und auch jeder andere Mensch nimmt daran Schaden, wenn er für die Ausführung eines Todesurteils Mitverantwortung trägt.

 

Deshalb hat keine Gesellschaft das Recht, Menschen im Namen des Gesetzes zu Mittätern zu machen. Die Todesstrafe ist ethisch in keinem Fall vertretbar, weil niemand sie ausführen könnte, ohne dadurch selbst gegen das Grundgebot zu verstoßen. „Du sollst nicht töten!“

 

Das gilt übrigens nicht nur für Gesellschaften, die von christlichen Werten geprägt sind. Auch im Islam ist das Töten verboten. Deshalb müssen wir immer wieder daran appellieren, dass die Todesstrafe zum einen abgeschafft und zum anderen auf keinen Fall neu eingeführt wird. Und dieser Appell richtet sich nicht nur an die Adresse der USA, die sich so schwer mit der Abschaffung der Todesstrafe tun, sondern auch an die Türkei. Dort hat Erdoğan gerade die Einführung der Todesstrafe angekündigt.

 

Wenn Sie mit mir über diese Thematik sprechen wollen, können Sie mich bis 8 Uhr telefonisch erreichen unter der Nummer 030 – 325 321 344. Oder Sie diskutieren mit, auf Facebook unter „deutschlandradio.evangelisch“.

Weitere Infos

20.04.2017
Pastor Matthias Viertel