Mit diesem Internetauftritt laden wir Sie herzlich ein, sich durch das vielfältige Angebot zu "klicken" mit denen die evangelische Rundfunkarbeit christliche Botschaften in unserer Gesellschaft vernehmbar werden läßt.
Warum evangelische Medienarbeit?
Den Menschen und seine Welt in eine Beziehung zu Gott zu setzen, ist das Anliegen der evangelischen Kirche. Wer Zuspruch in seiner Ratlosigkeit oder Begleitung in seiner Trauer braucht, wer ein Gegenüber sucht, um Glück und Dankbarkeit auszudrücken, wer um Kriterien in einer existenziell wichtigen Entscheidung ringt, wer den Heiligabend christlich feiern will, soll auch in den Medien Antworten finden. All diesen Menschen, gerade, wenn ihnen das Vertrauen auf Gott fremd ist, will die evangelische Medienarbeit zeitgemäße Angebote machen. Dazu gehören eher ritualisierte Formen wie Gottesdienste und Morgenandachten genauso wie das freie Gespräch am Servicetelefon und in der Talkshow. Das Wort geht Hand in Hand mit dem Bild im kurzen Bibelclip oder in längeren neuen Dokumentationsreihen.
Die öffentliche Bezeugung der christlichen Botschaft ist in der Bundesrepublik verfassungsrechtlich verankert. In den Landesrundfunkgesetzen und Staatsverträgen sind die »Drittsenderechte« unterschiedlich weit gefasst, nehmen aber auch die privaten Rundfunkveranstalter in die Pflicht. Auch im privaten Hörfunk finden sich Verkündigungsformate. Nach dem Agenturmodell stellen die Kirchen für das Gesamtprogramm Beiträge zu kirchlich-gesellschaftlichen Themen zur Verfügung.
Die öffentlich-rechtlichen Sender geben den Glaubensthemen zweifach Raum. Zum einen erhalten die Kirchen feste Sendeplätze für ihre Verkündigungsformen: Gottesdienste, Andachten, Morgenfeiern, das kurze geistliche Wort. Bei den bundesweit empfangbaren Programmen trägt dann der Medienbeauftragte der EKD mit seinem Team die inhaltlich-theologische Verantwortung; bei den ARD-Sendern ist der Beauftragte der jeweiligen Landeskirche im Sendegebiet verantwortlich. In der Regel wechseln hier evangelische und katholische Sendungen ab. Die konfessionelle Prägung eines Sendegebietes und auch die Freikirchen werden dabei berücksichtigt.
Zum anderen haben die öffentlich-rechtlichen Sender eigene Fachredaktionen mit festen Sendeterminen eingerichtet, die Themen rund um Kirche und Religion, Glaube und Gesellschaft eigenständig journalistisch umsetzen, von aktuellen kirchlichen Ereignissen berichten und kirchliche Standpunkte zu Grundfragen des öffentlichen Lebens vermitteln. Die inhaltliche Verantwortung trägt hier der zuständige Redakteur und letztlich der Intendant des Senders.