Das Kirchenparlament: die Synode der EKD

Das Kirchenparlament: die Synode der EKD

Die Synode der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) repräsentiert die Mitglieder der EKD und ist einer der demokratischen Grundsteine der verfassten Kirche. Die EKD-Synode besteht aus 126 Mitgliedern. Davon werden für eine Amtszeit von sechs Jahren 106 durch die Synoden der 22 Landeskirchen gewählt. 20 Synodale beruft der Rat, zumeist Personen des öffentlichen Lebens und kirchlicher Werke. Maximal die Hälfte der Kirchenparlamentarier dürfen Theologen sein, und die Mitglieder der Synode sind an Weisungen nicht gebunden.

 

Geleitet wird die EKD-Synode von einem Präsidium, dem ein Präses vorsitzt. Aufgabe der Synode, die in der Regel einmal jährlich zusammentritt, ist es, die Arbeit der EKD und kirchliche Fragen zu beraten. Dazu gehören Beschlüsse über den EKD-Haushalt, Kirchengesetze und Kundgebungen für die Öffentlichkeit. Zusammen mit der Kirchenkonferenz wählt die EKD-Synode den Rat und aus dessen Mitte den Ratsvorsitzenden.

 

Demokratischer Grundstein der verfassten Kirche

Außerdem hat die Synode verschiedene Ausschüsse. Seit 1991 sind es neun ständige Ausschüsse ("Schrift und Verkündigung", "Diakonie, Mission und Ökumene", "Recht", "Kirche, Gesellschaft und Staat", "Erziehung, Bildung und Jugend", "Haushalt", "Europa", "Bewahrung der Schöpfung (Umwelt und Entwicklung)" und der "Nominierungsausschuss"). Daneben wählt die Synode bei der ersten, der konstituierenden Tagung zehn Mitglieder, die - zusammen mit drei Vertreterinnen und Vertretern der Kirchenkonferenz - den "Ratswahlausschuss" bilden.

 

Die Ausschüsse leisten einen wesentlichen Teil der Sacharbeit der Synode. Jeder Ausschuss bereitet in seinem Bereich die Beratungen für die Tagung vor. Während der Tagungen der Synode werden alle Tagesordnungspunkte, auch Anträge und Eingaben an die Synode, nach ihrer Einbringung und einer ersten Aussprache im Plenum an die betreffenden Ausschüsse zur Beratung überwiesen. Aus der Arbeit der Ausschüsse resultieren in der Regel Beschlussvorlagen zur Beratung und endgültigen Beschlussfassung durch die Synode. Diese können auch als öffentliche Erklärungen formuliert werden, deren wichtigste Form die Kundgebung ist.

 


 

Weitere Informationen und Kontakt unter www.ekd.de.