Rebekka vor Gericht

 Isaac blessing Jacob. Copy by an unknown artist after a drawing by Carel Fabritius, 1640

Isaac blessing Jacob. Copy by an unknown artist after a drawing by Carel Fabritius, 1640

Rebekka vor Gericht
Frei nach 1. Mose 27
23.09.2018 - 07:05
27.06.2018
Susanne Krahe
Über die Sendung:

„Seit wann entscheiden die Minuten, die ein Zwilling dem anderen voraushat, über die Ewigkeit?“ Eine der Fragen, die die Rebekka in dieser fiktiven Verhandlung stellt. Frei nach 1. Mose 27 – und stellenweise ganz nah dran.

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Ich bin Gerichtsreporter; ein Beruf ohne Renommee, ich weiß. Meine Ex-Kommilitonen rümpfen gern ihre volljuristischen Nasen, wenn sie hören, was aus dem Studienabbrecher von damals geworden ist. „So so, Journalist!“ Die Staatsanwälte, Richterinnen und Rechtsbeistände ringen sich ein höfliches Staunen ab. Keiner von ihnen fragt je, für welche Zeitung ich unterwegs bin, geschweige denn, wie ich den Prozessverlauf beurteile.

 

Richterin:

Beantragt ist die Erklärung der Erbunwürdigkeit des Herrn Jakob ben Isaak, dessen Erbschaftserwerb durch seinen Bruder angefochten wird, des ebenfalls anwaltlich vertretenen Herrn Esau aus Edom.

 

Jakob und Esau? Ich krame in meinem Gedächtnis herum. Ja, das waren zwei biblische Brüder, die sich nicht grün waren. Als es ums Erben ging, gab sich Jakob vor ihrem Vater einfach als Esau aus.

 

Bist du mein Sohn Esau? Jakob antwortete: Ja, ich bin's. Und Isaak, sein Vater, sprach zu ihm: Komm her und küsse mich, mein Sohn!

Er trat hinzu und küsste ihn. Da roch Isaak den Geruch seiner Kleider und segnete ihn und sprach: Siehe, der Geruch meines Sohnes ist wie der Geruch des Feldes, das der HERR gesegnet hat. Gott gebe dir vom Tau des Himmels und vom Fett der Erde und Korn und Wein die Fülle.

Völker sollen dir dienen, und Stämme sollen dir zu Füßen fallen. ... Verflucht sei, wer dir flucht; gesegnet sei, wer dich segnet!

(Gen 27,24-29)

 

Der Anwalt des Klägers, dieses gewissen Herrn Esau aus Edom, hat seinen Antrag verlesen. Noch einmal zum Mitschreiben: Die Zivilkammer 3 unseres Landgerichts soll das Testament eines biblischen Erzvaters aufheben, Isaaks Segen für seinen zweitgeborenen Sohn Jakob. Ich bin immer wieder erstaunt, wie viel Publikum solche Erbstreitigkeiten anlocken. Der Saal unseres Landgerichts ist voll.

 

Richterin:

Zum Aufruf kommt als Zeugin die Ehefrau des Erblassers und Mutter von Kläger und Beklagtem: Rebekka.

 

Der Saal hält den Atem an. Ich wette, nicht nur ich habe mir diese Rebekka anders vorgestellt. Nach dem, was man über sie berichtet, müsste sie älter sein, faltiger. Außerdem erwartet jeder von einer regelrechten Stammmutter etwas mehr Fülligkeit, zumindest um die Hüften herum. Und dann dieser Duft! Plötzlich riecht es nach Rosen, statt nach Wüste.

 

Rebekka:

Ich bin Rebekka. Ich bin die Tochter des Betuel, der ein Sohn der Milka war, die die Frau Nahors, des Bruders Abrahams war…

 

Richterin 3

Sind Sie mit dem Beklagten verwandt oder verschwägert?

 

Als ehemaliger Jurastudent weiß ich sofort, dass diese Erkundigung einer Belehrung voran geht, einem Hinweis auf das Zeugnisverweigerungsrecht einer Verwandten ersten Grades. Sollte Jakobs Mutter nicht aussagen wollen, wäre das ihr gutes Recht und ihre Vernehmung beendet, bevor sie begonnen hat. Aber so etwas passt nicht zu dieser Rebekka. Sie will, sie wird aussagen. Die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und ob.

 

Rebekka:

Ob ich mit dem Beklagten verwandt bin? Das will ich meinen! Jakob, der Angeklagte, ist mein Sohn.

 

Drei steife Roben zucken zurück, als die Zeugin sich mit zwei, drei Schritten dem Richtertisch nähert. Leise und mit einem verschwörerischen Augenzwinkern bekennt Rebekka dem bemäntelten Trio: Wie gesagt, Jakob sei ihr Sohn. Esau dagegen, der andere Zwilling, der Ältere, sei immer schon mehr der Sohn ihres Mannes gewesen. Die Richterin zieht eine Augenbraue hoch. Rebekka fährt fort:

 

Rebekka:

Wenn Sie verstehen, was ich meine. Mein Mann mochte den struppigen Esau immer lieber als Jakob, den Geschmeidigen. Das lag wohl daran, dass Esau seinem Vater ziemlich ähnlich sah. Sogar das Schmatzen hat mein Mann seinem Ältesten vererbt.

 

Rebekka berichtet von ihren Zwillingen, dem roten Esau und dem hellhäutigen Jakob - und wie verschieden diese beiden gewesen seien.

 

Rebekka:

So verschieden, dass sie unmöglich aus ein und demselben Ei geschlüpft sein können. Schon im Mutterleib haben sie sich gegenseitig in den Hintern getreten, der eine immer schon des anderen Rivale, ein Bruder auf ewig des Bruders Feind. Als ich das Getrampel spürte, als ich dann auch noch schlechte Träume bekam, schwante mir Böses, was die Zukunft der beiden in ein und demselben Familienzelt betraf. Aber mein Mann hat mich für hysterisch erklärt, und wenn ich ihm die Hände auf meinen Bauch legte, um ihn die Tritte der Babys spüren zu lassen, bezeichnete er die Stöße als Signale gesunder Vitalität. Schweigen und Hinnehmen. Das war immer schon Isaaks Strategie. Mit Schweigen und Hinnehmen wich er allen Realitäten aus. Sich wegträumen und Schönfärben, bis Schwarz Weiß wird. Löst man so Konflikte, Frau von Ehren?

 

Niemand im Saal rührt sich. Ich registriere zwei, drei, vier Köpfe im Zuschauerraum, die eifrig Beifall nicken, als die Erzählerin, immer noch mit dem Rücken zu uns, die Quintessenz des Dramas ausspricht.

 

Rebekka:

Sehen Sie, wie dumm das von meinem Gatten war? Jetzt steht die Familie vor Gericht, der eine Bruder des anderen Kläger. Wenn mein Mann erführe, wie tief wir gesunken sind!

 

 

 

Richterin:

Kommen wir jetzt mal auf Isaaks Testament zu sprechen!

 

Die Zeugin sieht überrascht aus, wie aus einem Traum erwacht, der zum Alptraum zu werden drohte. Das Testament, richtig. Isaaks letzter, angefochtener Wille. Deshalb steht sie ja hier, vor Gericht. Um das Zustandekommen des Vermächtnisses ihres Ehegatten zu bezeugen. Sie macht keinen Hehl daraus, dass die Hinterlassenschaft ihres Gatten völlig in ihrem, in Rebekkas Sinne ist und dass sie Esaus fadenscheinigen Versuch, ihren Sohn Jakob zum Betrüger und deshalb für erbunwürdig zu erklären, schändlich und falsch findet.

 

Rebekka:

Schändlich, jawohl. Falsch! Esau hat seine Zurücksetzung wohl nie verwinden können. Aber er war zum Nachfolger seines Vaters einfach nicht geeignet! Dass mein Sohn Jakob ihm überlegen war, hat jeder gemerkt. Auch mein Mann hätte das in all den Jahren, wo die beiden Kinder im selben Lager ihre Suppen teilten, beobachten können, wenn er nur seine Augen aufgemacht hätte. Der schlaue Jakob, nicht der schwerfällige Esau war der erwählte Erbe. Isaak hätte Jakob, nicht seinen jagdbaren Bruder zu seinem Nachfolger bestimmen müssen. Aber Isaak hat sich lieber blind gestellt. Isaak hat weggehört, wenn ich ihm mit meinen Fingerzeigen auf die Sprünge helfen wollte. Isaak, der Erzvater, ist stur gewesen, stur wie sein Vater Abraham, und hat sich, je älter er wurde, desto starrsinniger an der Tradition festgebissen. „Der älteste Sohn erbt den Segen! Der Erstgeborene!“ Wie oft habe ich ihn diesen Vorsatz murmeln hören. „Esau kriegt das Erbe, wie es sich gehört, basta!“ Und dabei ist sein Kopf, mit den Jahren immer dünner und lockerer auf seinem Väterhals, auf und ab getanzt, so dass selbst ich mich nicht mehr getraut habe, diesem blödsinnigen Entschluss vernünftige Argumente entgegenzusetzen. Seit wann entscheiden die Minuten, die ein Zwilling dem anderen voraushat, über die Ewigkeit?

 

 

Richterin:

Haben Sie eigentlich schon mal etwas vom Grundsatz der Testierfreiheit gehört?

 

Rebekka legt ihre Stirn in Falten. Testierfreiheit? Noch nie gehört, und auch die Definition, die einer der beiden Beisitzer ihr angedeihen lässt, glättet ihre Runzeln nicht wesentlich.

Wie oft habe ich versucht, in meinen Artikeln die Unverständlichkeit der juristischen Fachsprache anzuprangern. Ohne Erfolg. Grundsatz der Testierfreiheit: Ist außer uns professionellen Rechtsverdrehern jemand im Saal, der das Wortmonstrum begreift? „Es bedeutet, dass jeder, der etwas zu vererben hat, seinen Erben selbst bestimmen kann!“, übersetzt also der Beisitzer. Isaaks Witwe fängt die Rechtsbelehrung auf wie einen Tennisball. Aber sie schlägt ihn nicht zurück, sondern nimmt das Geschoss aus dem Spiel und lässt es hinter ihrem Rücken verschwinden.

 

Rebekka:

Genau!

 

Wie verschmitzt sie aussieht! Jetzt dreht sie sich wieder zum Saal um, wo sie längst ein dankbares, ein durstiges Publikum gefunden hat, dem sie die süß-sauren Tropfen ihrer eigenwilligen Rechtsauffassung auf die Lippen träufelt. Rebekka, der Liebling des Publikums. Stellt sich in Pose. Spricht deutlich, spricht laut.

 

Rebekka:

Genau. Wem ich gnädig bin, dem bin ich gnädig! So sagt Isaaks Gott. Wen ich erwähle, und wessen ich mich erbarme, ist ganz allein meine Sache. Das nenn ich Testierfreiheit!

 

Großes Erstaunen und ein Schmunzeln im Saal, dass die Türklinken zu blitzen anfangen. Hüsteln der Beisitzer. Die Protokollantin hebt ihren Kopf vom Stenoblock und grinst schadenfroh in Richtung der Richterbank. Die Vorsitzende, langhaarig und hager wie sie ist, wirkt streng und ratlos zugleich. Das geeignete Mittel, um diese Plaudertasche von Zeugin zu disziplinieren, ist ihr noch immer nicht eingefallen.

 

 

Richterin:

Wissen Sie eigentlich, was Ihrem Sohn Jakob vorgeworfen wird?

 

Arglistige Täuschung. Ein neuer juristischer Fachbegriff steht im Raum.

Im Gegensatz zur Testierfreiheit ist der Terminus gebräuchlich genug. Jeder versteht ihn, nur Rebekka beißt nicht an. Dabei war sie, wenn ich mich recht erinnere, an dem kriminellen Vorgang nicht unbeteiligt. Von ihr jedenfalls stammte die Idee, Jakob mit allen Requisiten der Rolle des Erstgeborenen auszustatten.

 

Geh hin zu der Herde und hole mir zwei gute Böcklein, dass ich deinem Vater ein Essen davon mache, wie er's gerne hat.

Das sollst du deinem Vater hineintragen, dass er esse, auf dass er dich segne vor seinem Tod. Jakob aber sprach zu seiner Mutter Rebekka: Siehe, mein Bruder Esau ist behaart, doch ich bin glatt; so könnte vielleicht mein Vater mich betasten, und ich würde vor ihm dastehen, als ob ich ihn betrügen wollte, und brächte über mich einen Fluch und nicht einen Segen. Da sprach seine Mutter zu ihm: Dein Fluch sei auf mir, mein Sohn; gehorche nur meinen Worten.

(Gen 27,9-13)

 

 

 

Rebekka:

Jakob war es nicht. Ich schwöre. Jakob hat, als ich, also seine Mutter ihm mit der Idee kam, seinen blinden Vater mit den Schwaden seines Lieblingsessens zu benebeln und ihn, Jakob, als Esau zu verkleiden, zögerlich den Mund verzogen. „Das klappt nie!“ hat er gesagt. Esau sei doch ganz rau an den Armen, gab er zu bedenken, er selbst jedoch stoppelfrei. „Vater ist blind, aber nicht blöd. Er wird es ertasten und riechen, dass ich der Falsche bin. Vater wird mich verfluchen statt mich zu segnen. Und dann haben wir den Salat!“ hat Jakob gesagt.

 

Prompt deuten einige Zuhörer die Fakten, die Rebekka geliefert hat, als Entlastung des Beklagten. Nicht Jakob, sondern allenfalls seine Mutter hat sich erbunwürdig gemacht. Sie, nicht ihr Liebling, hatte die Idee zur arglistigen Täuschung. Ich wette, dass die meisten Beobachter daraufhin die Klage seines Bruders abgewiesen hätten, im Namen des Volkes. Für eine Zivilkammer des Landgerichts dagegen ist dieser Fall nicht so eindeutig. Wer ist schließlich zum Vater gegangen und hat dem Blinden einen falschen Vornamen genannt, damit er den falschen Sohn segne? War das etwa ebenfalls die Mutter? Hat sie ihrem Sohn souffliert, ihn geschoben? Und wenn schon: Zählt nicht die Umsetzung eines Betrugs mehr als dessen Initiative, als die Idee, die Mitwisserschaft, die Beihilfe?

 

 

Richterin:

Ihrem Sohn wird arglistige Täuschung vorgeworfen. Ist Ihnen klar, dass es sich dabei um einen Sachverhalt handelt, der den Erben erbunwürdig macht, in diesem Fall Ihren Sohn Jakob um das Vermächtnis bringt?

 

Rebekka:

Ist das arglistig, wenn jemand mit der Wahrheit getäuscht werden muss, weil er beharrlich die Augen vor ihr verschlossen hat?

 

Raunen im Gerichtssaal. Ausgiebiges Hüsteln. Erneut muss die Vorsitzende zu ihrem Hammer greifen, um für Ruhe zu sorgen.

 

Richterin:

Unterlassen Sie solche Gegenfragen. Beschreiben Sie, wie die Täuschung Ihres Ehemannes vonstatten gegangen ist. Bitte exakt und bitte ohne Ausschweifungen.

 

Rebekka:

Na ja...Ich habe die Feierkleider meines älteren Sohnes Esau hervorgekramt und zog sie Jakob an, meinem jüngeren Sohn. Aber die Felle...

 

Richterin:

Felle?

 

Rebekka:

Die stoppligen Felle von den Böcklein habe ich Jakob um seine Hände gewickelt, und wo er glatt war am Halse. Damit keine Umarmung, kein Kuss auf glatte Wangen den vermeintlichen Esau als Jakob verriet.

 

Richterin:

Wie? Was sagen Sie da? Ihr Sohn hat die Sehschwäche seines Vaters schamlos ausgenutzt, um sich als Esau auszugeben? Er hat einen Blinden, eine hilflose Person, an dessen gut trainierter Nase herumgeführt?

 

Rebekka:

Nicht Jakob, sondern ich bin es gewesen. Ich habe seine weichen Hände mit struppigen Fellen überzogen, Damit er sich anfühlte wie Esau, der Raue.

 

Richterin:

Und Ihr Mann hat keinen Verdacht geschöpft?

 

Rebekka:

Nun ja, Isaak hat tierisch lange am falschen Esau herumgeschnüffelt, ehe er endlich seinen Segensspruch aussprach. „Alles Gut der Erde, Segen in Fülle.“ Sie wissen schon.

Ein Freifahrtschein ins gelingende Leben. Segen eben. Nicht weniger, aber auch nicht mehr als Segen.

 

Richterin:

Alles für einen Zweitgeborenen, den er für den Ersten hielt.

 

Einer der Beisitzer bestätigt: „Alles gegen Vorschrift und Benimm.“

Und die freche Rebekka winkt ab:

 

Rebekka:

Ach, hören Sie auf mit dem altmodischen Kram. Als ob man die Erwählten am Geburtsdatum erkennt. Alles für den Zweiten, der immer schon auf den ersten Platz gehört hat.

 

Ob Esau, der Betrogene, seiner Mutter nicht leid getan habe, will der Anwalt des Klägers noch wissen. Ob Rebekka nicht das Mutterherz geborsten sei, als ihr Ältester bitterlich weinte, weil er seinen Braten servieren wollte, nachdem Isaak längst satt war?

 

Rebekka:

Mein Sohn Esau hat zwar nicht den Segen des Vaters erhalten, ist dann aber doch zu großem Wohlstand gekommen. Dieser Reichtum ist es gewesen, der ihm Jahre lang sein bequemes Leben in Edom ermöglicht hat, inmitten von Bergen, von Herden und Hirten, von Frauen. Dass er sich plötzlich um eine Hinterlassenschaft betrogen fühlt, deren Gewicht, deren Verantwortungslast sein schlichtes Gemüt kaum ertragen hätte, kommt selbst mir, seiner leiblichen Mutter, verdächtig vor. Kann es sein, dass mein Erstgeborener, der ewig Verspätete, inzwischen pleite ist? Oder ist ihm diese ganze Idee mit der Klage vielleicht eingeflüstert worden? Will da jemand seine eigenen Schäfchen ins Trockene bringen?

 

Die Richterin winkt ab. Der Anwalt verzichtet auf weitere Fragen. Meine Sitznachbarin, eine Reporterin der Konkurrenz, notiert nur noch Ausrufungszeichen.

Recht ist das eine, Rechtsprechung ein anderes. Ich habe schon vor der Urteilsverkündung geahnt, wie meine Exkommilitonin diesen verzwickten Fall entscheiden würde. Aber das Wort „Rechtsbeugung“ in den Mund zu nehmen, wage ich nicht. So etwas ist erfahrungsgemäß viel zu schwer beweisbar. Und Fehlurteile? Was sind schon Fehlurteile. Die Zukunft wird zeigen, ob das Recht richtig gesprochen hat oder verkehrt.

 

Richterin:

Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: Der Beklagte ist nicht erbunwürdig. Die Klage wird abgewiesen. Die Kosten des Verfahrens trägt Esau aus Edom, der Kläger. Ich verweise auf die Möglichkeit eines Berufungsverfahrens vor einer höheren Instanz. Die Sitzung ist geschlossen.

 

Es gilt das gesprochene Wort.

 

 

Musik dieser Sendung:

  1. Erik Satie, 12 Petits Chorals. Klára Körmendi, SATIE Piano Works Vol.2 (Naxos)
  2. Erik Satie, Passacaille. Anne Queffélec , ERIK SATIE, Oeuvres pour piano (Virgin Classics)
     
27.06.2018
Susanne Krahe