Wahre Gerechtigkeit gibt es bei Gott, hoffen Christ:innen. Aber was können weltliche Gerichte leisten? Ein Gespräch mit Christoph Flügge, langjähriger Richter an einem internationalen Strafgerichtshof.
Sendetext:
"Richtet nicht, auf dass ihr nicht gerichtet werdet." Das sagt Jesus in der Bergpredigt. Der Satz beinhaltet die Einsicht: Jeder Mensch macht Fehler. Alle sind auf Vergebung angewiesen. Niemand soll sich gegenüber seinem Mitmenschen erheben und sich anmaßen, in richterlicher Pose auf ihn herabzuschauen. Das heißt aber nicht, dass die bösen Taten ungesehen bleiben. Nur ist es eben Gott selbst, der ein letztes Urteil über uns spricht. Vor ihm muss sich ein jeder und eine jede verantworten und Rechenschaft geben über alles Tun und Unterlassen.
1. Tag des Zornes, Tag der Sünden, / wird das Weltall sich entzünden / wie Sibyll und David künden.
2. Welch ein Graus wird sein und Zagen, / wenn der Richter kommt, mit Fragen / streng zu prüfen alle Klagen!
5. Und ein Buch wird aufgeschlagen, / treu darin ist eingetragen / jede Schuld aus Erdentagen.
6. Sitzt der Richter dann zu richten, / wird sich das Verborgne lichten; / nichts kann vor der Strafe flüchten. (Thomas v. Celano (1190 - 1260) zugeschrieben)
So der deutsche Text von Mozarts Requiem.
Gott behält es sich vor, Rechenschaft einzufordern und sein Urteil zu fällen. Dabei setzt er sich deutlich von aller weltlichen Rechtsprechung ab, denn: "Ein Mensch sieht, was vor Augen ist; der HERR aber sieht das Herz an." (1. Samuel 16,7) Es ist einem weltlichen Gericht nicht möglich, in das Herz der Menschen zu schauen. Und das ist auch gar nicht der Anspruch weltlicher Rechtsprechung. Dieses "Richtet nicht" von Jesus ist für mich ein grundsätzlicher Vorbehalt gegenüber allem menschlichen Urteilen. Wir sehen, was vor Augen ist. Wir machen Fehler. Wir urteilen vorschnell und werden aneinander schuldig.
Alles Gründe, uns in Demut zu üben. Gleichzeitig haben wir das Recht anzuklagen, wenn uns Unrecht angetan wird. Wir haben sogar die Pflicht, den Opfern erlittenen Unrechts beizustehen. In dieser Spannung vollzieht sich die weltliche Rechtsprechung. Sie gilt für jede richterliche Entscheidung. Sie erfährt aber eine Zuspitzung, wenn es um Kriegsverbrechen geht, wenn um Verbrechen gegen die Menschlichkeit geht.
Das erste große Verfahren, in dem solche Straftaten von der Weltgemeinschaft verhandelt wurden, fand gegen die deutschen NS-Kriegsverbrecher in Nürnberg statt. Es sollte Maßstäbe setzen. Schaut man auf die gegenwärtige Weltlage, so scheint wenig von diesem Anspruch übrig geblieben zu sein. Immerhin: Nach den Balkankriegen in den 1990er Jahren, hat die Weltgemeinschaft einstimmig beschlossen zu handeln. Der "Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien" wurde eingesetzt. Verbrechen, die in diesen Kriegen begangen wurden, sollten vor Gericht.
Christoph Flügge war Richter an diesem Gericht in Den Haag und saß Menschen gegenüber, denen schwere Verbrechen vorgeworfen wurden. Er hat belastende und entlastende Aussagen geprüft, alle verfügbaren Beweise gesammelt und am Ende Recht gesprochen. Mit ihm konnte ich über seine Erfahrungen an diesem Gerichtshof sprechen. Herr Flügge, wie sehen Sie heute auf Ihre Arbeit in Den Haag?
Christoph Flügge:
"Wir leben ja in absolut turbulenten Zeiten und umso wichtiger ist es ja, das Recht als Grundlage unseres Zusammenlebens international, aber auch national zu stärken, denn sonst landen wir in der Anarchie. Und mit dem Abstand von der Arbeit, das ist ja jetzt neun Jahre her, dass ich aus Den Haag weggegangen bin, merke ich: Nein, das spielt eine ganz große Rolle und hat Folgewirkungen."
Christoph Flügge sagt weiter:
"Das internationale System des Völkerstrafrechts ist nicht perfekt, und darum sind es immer nur Ausschnitte, die vor Gericht gebracht werden können. Bei George W. Bush war es eindeutig. Der völkerrechtswidrige Angriffskrieg gegen den Irak hatte leider keine Konsequenzen. Aber die Folgen davon sind ja so ungeheuerlich, das wissen wir alle, wie sich diese Region entwickelt hat, auch durch den Sturz von Saddam Hussein, der ein furchtbarer Mann war. Aber auf Lügen basiert einen solchen Angriffskrieg zu beginnen, war furchtbar. Bei Obama war es die Geschichte mit der Entwicklung der Drohnen und dass man sozusagen extralegal, außerhalb des Rechtes, Menschen mit einer Drohne verfolgen kann und einfach umbringen kann. Das ist unter ihm entwickelt worden und wir sehen heute auch die Konsequenzen, wo überall genau das passiert. Es wird leider nicht besser, sondern manchmal habe ich das Gefühl schlechter, insbesondere, wenn diejenigen, die besonders viel Macht haben, sich für das Recht überhaupt nicht interessieren und meinen, über allen zu stehen. Das bezieht sich natürlich vor allen Dingen auf solche Leute wie Putin, aber auch Trump, Xi Jinping und andere, die interessieren sich für das Recht nicht."
Die Nürnberger Prozesse gegen NS-Kriegsverbrecher, der Internationale Gerichtshof in Den Haag – sie haben vielleicht die öffentliche Wahrnehmung geschärft. Aber heutige Kriegsparteien lassen sich davon nicht beeindrucken. Sie setzen sich über Standards der Menschlichkeit hinweg. Und sogar demokratische Staaten diskreditieren die Arbeit von Strafverfolgungsbehörden. Selbst Ungarn, ein Mitglied der Europäischen Union, hat unter Orbán seinen Austritt aus dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag erklärt. Christoph Flügge was sagen Sie dazu:
Christoph Flügge:
"Naja, Orbán ist Orbán. Noch ist er nicht raus, er hat nur das Kündigungsschreiben geschickt, das aber erst nach einem Jahr wirksam wird. Noch ist Ungarn Mitglied des Internationalen Strafgerichtshofes. Ich glaube, in Europa bleibt das ein Einzelfall, der irgendwann, wenn die Orbán-Zeit vorbei ist, auch wieder revidiert wird. Davon bin ich überzeugt. Es gibt immer mal in bestimmten afrikanischen Staaten so eine Haltung: Jetzt treten wir aber aus. Damit muss man umgehen. Diese Sanktionen, die Donald Trump und die US-Administration gegen Richter, gegen den Chefankläger und gegen die Institution verhängt haben, sind natürlich verheerend. Wenn Leute Angst haben müssen, mit dem Gerichtshof zusammen zu arbeiten und dann sanktioniert zu werden, das gilt ja für viele Amerikaner und amerikanische Wissenschaftler, Rechtswissenschaftler, Forensiker, wenn die für diesen Strafgerichtshof arbeiten und dann von Sanktionen bedroht sind, kann die Arbeitsfähigkeit des Gerichts in Mitleidenschaft gezogen werden."
Das klingt nach einer ernüchternden Bilanz. Worauf kann man angesichts dieser Gegenbewegungen noch hoffen, wenn es um die grenzübergreifende Verfolgung von Kriegsverbrechen und um Verbrechen gegen die Menschlichkeit geht?
Christoph Flügge:
"Dass möglichst alle demokratischen Staaten begreifen, wie wichtig eine solche Institution ist. Gerichte sind wichtig, um das Zusammenleben von Völkern und von Individuen zu regeln und Konflikte friedlich zu lösen. Ohne internationale Gerichte, das gilt auch für Gerichte im jeweiligen Inland, droht Anarchie und das Recht des Stärkeren. Insofern müssen eigentlich alle, die das friedliche Zusammenleben der Völker unterstützen wollen und denen das am Herzen liegt, alles dafür tun, dass die internationalen Gerichte funktionsfähig sind, dass sie genügend Geld haben."
Neben den politischen Aspekten einer internationalen Verfolgung von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit interessiert mich besonders der Blick auf die Individuen, auf die Angeklagten, die Christoph Flügge als Richter in solchen Strafgerichtsprozessen vor sich hatte. Ich frage ihn danach:
Christoph Flügge:
"Also, ich habe ja an drei großen Prozessen mitgewirkt: Einer bezog sich auf den Krieg im Kosovo und die beiden anderen in Bosnien, insbesondere Srebrenica, aber auch die Belagerung Sarajevos."
Und konnten Sie da so etwas wie Einsicht oder sogar Reue bei den überführten Tätern beobachten?
"Da muss ich leider sagen: Nein! – Nein, bei diesen Angeklagten habe ich keinerlei Reue, Nachdenklichkeit oder irgend so etwas erlebt. Sie müssen ja auch im Gericht nicht Reue zeigen. Vielleicht haben sie ja woanders ein Ventil, um ihr Gewissen zu entlasten, im Gerichtssaal nicht."
Gab es denn gar keine Zeichen des Mitgefühls, wenn all das Schreckliche zur Sprache kam?
Christoph Flügge:
"Gar nicht, mit versteinertem Gesicht dem zugehört, die sind natürlich unterschiedlich, nicht alle sind gleich, die meisten aber mit unbeweglichem Gesicht. In manchen Fällen hat dann der Verteidiger zu Beginn einer solchen Aussage oder danach im Namen seines Mandanten das tiefe Mitgefühl ausgedrückt, so ungefähr. Das war anständig. Ob das wirklich von Herzen kam, weiß ich nicht. Ist auch egal. Die Angeklagten haben das Recht zu schweigen, und sie schweigen fast alle. Ich habe viele Bilder vor Augen, aber vieles möchte ich nicht erzählen. Denn manches ist in dem Schutz des Verfahrens im Gerichtssaal gesagt worden. Aber ich nenne trotzdem ein Beispiel. Wenn eine junge Frau, damals 26 Jahre, als sie ihre Zeugenaussage gemacht hat, eine Kosovarin, in einem weißen Kleid dort sitzt, so meine Erinnerung, die während der Aussage ununterbrochen weint, die Tränen laufen runter, und erzählt, wie ihre gesamte Familie ausgerottet wurde, und sie hat überlebt. Mehr will ich zu diesem Fall nicht sagen. Und dies ist eine sehr tapfere Frau, die das als 16-Jährige erlebt hat. Das war ein Moment, wo meine beiden Richterkollegen aus Trinidad und Tobago sowie Australien und ich in einer Pause gesagt haben: Genau ihretwegen sind wir hier. Für diese Menschen machen wir unsere Arbeit. Und das ist etwas, ich möchte schon sagen, es hat uns beseelt, für die da zu sein."
Erinnern Sie sich an Aktionen, die den Prozess gestört haben?
Christoph Flügge:
"Nein, da gab es keine Aktionen, aber ein sehr merkwürdiges Verhalten von Ratko Mladić, der es geschafft hat, den Müttern von Srebrenica, die im Gerichtssaal waren, um zuzuhören, ein Handzeichen machte, dass ihnen der Hals abgeschnitten, durchgeschnitten wird. Dann haben wir ihn sofort aus dem Gerichtssaal verwiesen."
Ich bin im Gespräch mit Christoph Flügge, von 2008 bis 2017 war er Richter am Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien in Den Haag. Das Gericht hat genau recherchiert, auch alle entlastenden Momente gewürdigt, im Zweifelsfalle, trotz großer Bedenken, für den Angeklagten entschieden. Herr Flügge, dennoch mussten Sie sich den Vorwurf gefallen lassen, parteiisch zu sein. Kränkt Sie das?
Christoph Flügge:
"Ich weiß, dass dieser Vorwurf falsch ist, darum kann man damit gleichwohl sachlich leben. Gerade insbesondere von serbischer Seite ist das hoch bedauerlich. Es waren ja nicht die Serben, sondern es war die bosnisch-serbische Armee unter Karadžić und Mladić und anderen, wie Krstić, die diese grauenvollen Verbrechen bis hin zum Völkermord begangen haben. Nicht alle Serben waren oder sind schlechte Menschen. Nur das Traurige ist, wie genau diese Völkerrechtsverbrecher von offiziellen Stellen, in Serbien und in der Republika Srpska, einem Teil von Bosnien-Herzegowina, als Helden gefeiert werden. Das ist etwas, was man eigentlich nur schwer verkraften kann. Aber da sind die Kroaten oder die kroatische Regierung auch nicht viel besser gewesen, wenn ein General Gotovina in zweiter Instanz freigesprochen wird und als Held jubelnd empfangen wird nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis in Den Haag. Von Versöhnung ist da keine Spur, sondern die einen sind die Feinde und die anderen die Helden und dass das sich über Jahrzehnte fortsetzt ist …– Ja, vielleicht sind so die Menschen, aber es ist trotzdem schockierend."
Ich habe mich immer gefragt, wie Peter Handke, ein geachteter Schriftsteller, Literatur-Nobelpreisträger, dazu kommt, sich von den serbischen Kriegsverbrechern auch nach deren rechtsstaatlicher Verurteilung nicht zu distanzieren. Wie erklären Sie sich das?
Christoph Flügge:
"Wie ich das erkläre? – Ich kann es mir nicht erklären. Ich kann nur sagen, dass ich kein Buch von Handke mehr in die Hand nehme. Ich habe früher Etliches von ihm gelesen. Ich finde das so furchtbar, wenn man sich vorstellt, dass während der Belagerung von Sarajevo, wo täglich Menschen starben durch Scharfschützen, Menschen, die nur einfach anstanden, um Brot oder Wasser zu holen, um zu überleben mit ihren Familien, dass genau in dem Moment Handke zu Karadžić fährt, ihn besucht in Pale, oberhalb von Sarajevo, wo Karadžić sein Hauptquartier aufgeschlagen hat, um mit ihm über Lyrik zu sprechen und über Dichtung zu sprechen. Er ist zu Beerdigungen hingefahren, von serbischen Führern, die Dreck am Stecken hatten. Also man kann die Dichtung nicht von der Persönlichkeit und die Persönlichkeit nicht von dem unverantwortlichen Handeln trennen."
Wenn es nicht darum geht, dass solche Verfahren Einsicht erzeugen, glauben Sie wenigstens daran, dass sie abschreckend wirken?
Christoph Flügge:
"An Abschreckung glaube ich überhaupt nicht, auch nicht im nationalen allgemeinen Kontext. Man denke nur an die USA: Welcher Mörder lässt sich vom Mord, wo auf Mord in den USA die Todesstrafe steht, eigentlich abschrecken? Die Todesrate ist besonders hoch – daran glaube ich nicht. Bei Kriminellen spielt Abschreckung keine Rolle, sonst gäbe es eigentlich keine Straftaten mehr. Resozialisierung mag es im Einzelfall geben. Das sind aber diejenigen, soweit ich den Überblick habe, die bereit waren, auch selber eine Aussage zu machen. Zum Beispiel ein Offizier der bosnisch-serbischen Armee, der eine Aussage macht im Verfahren gegen seine Vorgesetzten, höchst gefährlich. Ich glaube, die haben den besten Weg zur Resozialisierung eingeschlagen. Ansonsten, ich möchte jetzt noch mal auf den Ausgangspunkt zurückkommen: Welche Resozialisierung wäre denn bei den NS-Tätern, die in Nürnberg verurteilt worden sind - einige haben ja nicht die Todesstrafe, sondern zeitlich befristete Freiheitsstrafen bekommen - wer ist denn davon resozialisiert worden? Nicht einmal Albert Speer, der hat sich nur reingewaschen. Ich glaube nicht, dass das ein wirkliches Ziel bei dieser Tätergruppe sein kann. Und wenn da einer meint, offen zu sein für Resozialisierung, stehen ihm alle Möglichkeiten zur Verfügung."
Christoph Flügge hat Zweifel, dass ein Kriegsverbrecherprozess abschreckend wirkt oder dass es Resozialisierung für die Täter gibt. Ich frage ihn: Worin liegt für Sie dann der Wert dieser aufwändigen Verfahren?
Christoph Flügge:
"Das Wichtigste ist, dass Fakten festgestellt werden und man den Opfern zugehört hat. Und für die Opfer sind diese Verfahren extrem wichtig, weil sie ein ganz klein bisschen die Würde zurückgeben und den Respekt der internationalen Gemeinschaft zeigen, dass nicht den Tätern allein zugehört und geglaubt wird. Hinsichtlich der Täter mache ich mir nicht viele Illusionen. Die werden irgendwann entlassen und leider meistens dann als Helden zu Hause wieder empfangen, wenn sie ihre Strafe abgesessen haben, wie das gerade mit dem in Deutschland inhaftiert Gewesenen, der seine Strafe bis zum letzten Tag verbüßt hat, in einem hessischen Gefängnis und dann wurde, wie ich gehört habe, in Belgrad eine Straße benannt, nicht nach ihm, sondern nach der Polizeieinheit, die er im Kosovo befehligt hat. Und er ist als Ehrengast dabei gewesen. Dann frage ich mich: Was passiert mit solchen Menschen, was passiert mit dem Staat, was ist da los? Als wir das Urteil gegen Ratko Mladić verkündet haben, ist über Nacht an einer Hauswand in Belgrad ein Riesenportrait von Ratko Mladić angebracht worden. Gegen den Willen der Bewohner dieses Hauses, die versucht haben, dieses Gemälde, diese Darstellung zu übermalen. Und dann kamen die Sicherheitskräfte und haben das verboten, das zu übermalen. Die standen hinter Ratko Mladić. Da mache ich mir nicht viele Illusionen, aber ich weiß auch aus Gesprächen mit Opfergruppen, dass es für die unendlich wichtig ist, dass ihre Stimme gehört wird, dass sie das sagen konnten, was sie erlitten haben."
Als Fazit bleibt für mich die Einsicht: Der Wunsch, im Strafprozess bei den Tätern eine nachträgliche Empathie für die Opfer zu erreichen, erfüllt sich nur selten.
Die Opfer von schrecklichen Verbrechen aber brauchen dieses Forum des Strafgerichtes. Hier werden sie gehört. Hier wird nach rechtsstaatlichen Kriterien die Wahrheit von der Lüge geschieden. Hier werden die Tatsachen nicht durch die Behauptung von "alternativen Fakten" verfälscht.
Anders als vor einem weltlichen Gericht geht das altchristliche Requiem davon aus: Niemand kann sich dem Gericht Gottes durch Verschweigen oder zynische Überheblichkeit entziehen.
Und weil es vor Gott keine Ausflucht gibt, sind Reue und Zerknirschung unvermeidlich. So jedenfalls der Schlusstext vom "Dies Irae".
Dann aber, wenn nicht mehr gelogen und beschönigt wird, darf der in seinem Herzen geläuterte Sünder sogar mit Gnade rechnen. Aber erst dann:
7. Weh! Was werd ich Armer sagen? / Welchen Anwalt mir erfragen, / Wenn Gerechte selbst verzagen?
12. Seufzend steh ich schuldbefangen, / schamrot glühen meine Wangen, / lass mein Bitten Gnad erlangen.
17. Schuldgebeugt zu dir ich schreie, / tief zerknirscht in Herzensreue, / sel’ges Ende mir verleihe.
19. Lass ihn, Gott, Erbarmen finden. / Milder Jesus, Herrscher du, / schenk den Toten ew’ge Ruh. (Amen) (Thomas v. Celano (1190 - 1260) zugeschrieben)
Es gilt das gesprochene Wort.
Musik dieser Sendung:
1. Mozart Requiem 1
2. Mozart Requiem 2
3. Mozart Requiem 3
4. Mozart Requiem 4
5. Mozart Requiem 5
6. Mozart Requiem 6